Oft werden in studentischen Arbeiten Eigenständigkeitserklärungen verlangt, darin steht so oder so ähnlich: „Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit bzw. Leistung eigenständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet
habe.
Die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Texte, Gedankengänge, Konzepte, Grafiken
usw. in meinen Ausführungen habe ich als solche eindeutig gekennzeichnet und mit vollständigen
Verweisen auf die jeweilige Quelle versehen.“
Konkret bedeutet das:
- bei der direkten, wörtlichen Übernahme von Zitaten (= direktes Zitat),
- bei der indirekten Übernahme von Gedanken, Meinungen etc. einer anderen Autorin/eines anderen Autors (= indirektes Zitat) sowie
- bei Sachverhalten, die von anderen AutorInnen oder Institutionen etc. erarbeitet wurden und die nicht als gedankliches Allgemeingut gelten können (z.B. Ergebnisse von Studien).