Oft wird in studentischen Arbeiten eine Eigenständigkeitserklärungen verlangt, darin steht so oder so ähnlich: „Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit bzw. Leistung eigenständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet habe. Die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Texte, Gedankengänge, Konzepte, Grafiken usw. in meinen Ausführungen habe ich als solche eindeutig gekennzeichnet und mit vollständigen Verweisen auf die jeweilige Quelle versehen.“
Konkret bedeutet das:
- bei der direkten, wörtlichen Übernahme von Zitaten (= direktes Zitat),
- bei der indirekten Übernahme von Gedanken, Meinungen etc. einer anderen Autorin/eines anderen Autors (= indirektes Zitat) sowie
- bei Sachverhalten, die von anderen AutorInnen oder Institutionen etc. erarbeitet wurden und die nicht als gedankliches Allgemeingut gelten können (z.B. Ergebnisse von Studien).