„Für Bildungskonzepte, die digitale Medien und Systeme einschließlich der damit verbundenen Phänomene und ihrer Grundlagen adressieren und zur Teilhabe an der durch sie geprägten Welt befähigen sollen,
ergibt sich aus dem Frankfurt-Dreieck die Maßgabe, dass sowohl die technologischen und medialen Strukturen und Funktionen, als auch die gesellschaftlich-kulturellen Wechselwirkungen sowie die Nutzungs-, Handlung- und Subjektivierungsweisen in Interaktionen mit digitalen Medien und Systemen einzubeziehen sind. Das übergeordnete Ziel muss dabei sein, digitale Artefakte und mit ihnen verbundene Phänomene im Zusammenspiel dieser drei Perspektiven analysieren, reflektieren, gestalten und damit erklären und beurteilen zu können.“
siehe auch Medienkompetenzbegriff, bspw.
Übersicht von Stefan Aufenanger
Abgeleitet aus dem Dagstuhl und dem Frankfurt-Dreieck:
Charta Digitale Bildung: beschreibt drei Grundsätze als Ausdruck des gemeinsamen Verständnisses von Bildung in einer durch Digitalisierung geprägten Welt.